UNSER WISSEN IHR VERTRAUEN
bewegung ist alles
„Ihr Körper ist Ihr Zuhause – wir bringen Sie zurück!
In unseren Praxen legen wir Wert darauf, Sie individuell zu behandeln. Wir möchten Ihnen helfen, sich wieder
wohl zu fühlen, auf Ihren Körper vertrauen zu können und selbst etwas gegen Ihre Schmerzen tun zu können.“




Die Praxen in
Mettmann & Hilden
und großzügigen Behandlungsräumen sollen Sie sich wohlfühlen und auf Ihre Behandlung konzentrieren können.












VERTRAUEN
WAS IST PHYSIOTHERAPIE ( = Krankengymnastik)?
Physiotherapie erfolgt nach ärztlicher Diagnose und Verordnung und dient dem Erhalt Ihrer Mobilität, der Stärkung bestimmter Muskelgruppen, lindert Schmerzen und schult Ihre Körperhaltung. Während der Behandlung werden Ihnen Anleitungen zu Eigenübungen gegeben.
WAS IST EIN SEKTORALER HEILPRAKTIKER (Physiotherapie)?
Ein sektoraler Heilpraktiker ist berechtigt, die Erstdiagnostik auf seinem Gebiet durchzuführen und eine physiotherapeutische Verordnung zu erteilen. Diese Verordnung kann anschließend durch einen Physiotherapeuten ohne Heilpraktiker-Erlaubnis ausgeführt werden, ähnlich wie bei einer ärztlichen Verordnung.



Behandlungsangebote
Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Bobath-Therapie, Vojta Therapie, CMD, Schroth-Therapie, Manuelle Lymphdrainage, PNF,
Schmerztherapie nach Liebscher und Bracht, FDM, Kinesiotaping,
Triggerpoint-Behandlung, Cranio-Sacral-Behandlung, Atemtherapie, Schröpfen,
Physiotherapeutisches Schmerz Management
WISSENSWERTES & NEUIGKEITEN
Ми шукаємо вас
Ми шукаємо фізіотерапевтів. Не соромтеся зв’язатися зі мною!
Ulrike Eigen
Тел. 02104-17 21 58
Мобі́льний телефо́н0173-295 33 30
Wir suchen Verstärkung für unser junges Team in Mettmann & Hilden
Wir suchen einen/e Physiotherapeut/-in in Voll-, Teilzeit oder auch als Minijob. Neben einem tollen Team, modernen Praxen und guter Bezahlung, bieten wir vor allem auch die Möglichkeit, sich weiter zu entwickeln.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Ulrike Eigen: M 0173/2953330 oder info@physiotherapie-eigen-just.de
AUSFALLGEBÜHREN
Sollten Sie einen mit uns vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie, den Termin so früh wie möglich, spätestens aber 24 Stunden vorher, abzusagen. Das gilt auch im Krankheitsfall. Wir empfehlen, dies jederzeit per E-Mail oder telefonisch zu tun. Für nicht rechtzeitig abgesagte oder versäumte Termine müssen wir den versäumten Termin als Ausfallrechnung in Rechnung stellen.